Sind die Eltern des Babys verheiratet und beide Mitglieder in der GKV kann ihr Kind ebenfalls in der GKV angemeldet werden, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen. Gleiches gilt, wenn bei unverheirateten Eltern die Mutter gesetzlich krankenversichert ist. Eine Voraussetzung für die Familienversicherung in der GKV ist, dass das PKV-versicherte Elternteil mit seinem/ihrem Einkommen unter der Jahresarbeitsengeltsgrenze (JAEG) liegt. Ihr Kind ist dann im Rahmen einer Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Die Möglichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung für Ihr Kind steht Ihnen allerdings auch dann offen, wenn Sie selbst privat krankenversichert sind und über der JAEG verdienen. Wenn Sie Ihr Kind anstatt in der PKV in der GKV versichern wollen, dann spricht man von einer Kinderalleinversicherung. Diese freiwillige Krankenversicherung in der GKV ist nur gegen einen eigenen Beitrag möglich.