Kindernach
versicherung

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Bereits unmittelbar nach der Geburt ist die Antragstellung Ihres Babys in der privaten Krankenversicherung stark zu empfehlen – als Zusatz- oder Krankenvollversicherung. Über die sogenannte Kindernachversicherung kann auch Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung Mitglied in der gleichen privaten Krankenversicherung werden wie das schon versicherte Elternteil. Wir helfen Eltern dabei, den besten Schutz für ihr Neugeborenes zu finden.

Kindernachversicherung in Ihrer privaten Krankenversicherung als Voll- oder Zusatzversicherung, Kinderalleinversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Familienversicherung? Als Eltern eines Neugeborenen haben Sie viel um die Ohren. Die Frage der Krankenversicherung ist dabei so wichtig wie lästig. Bei Financial-X-Press helfen wir Ihnen fachkundig weiter.

Wirkungsvolle Kinder
absicherung für den Notfall zum richtigen Preis

Je früher Sie sich mit dem Thema Kinderabsicherung beschäftigen, umso besser. Bereits vor der Geburt haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, von welcher Option Sie Gebrauch machen wollen. Überlegen Sie dabei, was für Sie und Ihre Familie wichtig ist. Unabhängig davon, ob Sie selbst der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) angehören, bieten die verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Leistungen an. Welche wünschen Sie sich für Ihr Kind? Welche Kosten können Sie in Kauf nehmen und welche können Sie bei gleichem Nutzen sogar vermeiden?

Mehr als 20 Jahre Erfahrung
im unabhängigen Versicherungs
geschäft

– Peter Kilfitt

Private Kranken
versicherung bei der Geburt Ihres Kindes

Sind die Eltern des Neugeborenen verheiratet und mindestens ein Elternteil ist Mitglied der PKV, können Sie auch für Ihr Kind den Versicherungsschutz dort beantragen. Mit dem Privileg der Kindernachversicherungs
garantie
erfolgt diese Anmeldung sogar ohne Gesundheitsfragen und mit dem gleichen Versicherungsschutz wie das Elternteil genießt. Lediglich die Frist von 8 Wochen ist hier zu beachten. Ausnahmen: Für Kinder wird selbstverständlich kein Krankentagegeld angeboten. Außerdem wird für die Pflegeversicherung kein Beitrag fällig.

Gesetzliche Kranken
versicherung für Ihr Neugeborenes

Sind die Eltern des Babys verheiratet und beide Mitglieder in der GKV kann ihr Kind ebenfalls in der GKV angemeldet werden, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen. Gleiches gilt, wenn bei unverheirateten Eltern die Mutter gesetzlich krankenversichert ist. Eine Voraussetzung für die Familienversicherung in der GKV ist, dass das PKV-versicherte Elternteil mit seinem/ihrem Einkommen unter der Jahresarbeitsengeltsgrenze (JAEG) liegt. Ihr Kind ist dann im Rahmen einer Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Die Möglichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung für Ihr Kind steht Ihnen allerdings auch dann offen, wenn Sie selbst privat krankenversichert sind und über der JAEG verdienen. Wenn Sie Ihr Kind anstatt in der PKV in der GKV versichern wollen, dann spricht man von einer Kinderalleinversicherung. Diese freiwillige Krankenversicherung in der GKV ist nur gegen einen eigenen Beitrag möglich.

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